Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte: Alles wie gehabt und einfacher als gedacht
Zahnärzte können sich nun an klaren Regeln orientieren, wenn sie Physiotherapie und Logopädie verordnen: Zum 1. Juli 2017 gilt die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ). Keine Richtgrößen oder sonstige Budgets stehen der bedarfsgerechten Verordnung von Heilmitteln im Weg. Jetzt müssen Zahnärzte und Therapeuten nur gut zusammenarbeiten, um ihre Patienten mit Heilmitteltherapie zu versorgen.
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