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Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch restriktive Zulassungsbedingungen

Ausgangssituation: Eine Logopädiepraxis will Lerntherapie in den Praxisräumen anbieten. Eine Physiotherapiepraxis stellt Geräte für Zirkeltraining auf. Ergotherapeuten wollen bestimmte Hilfsmittel in der Praxis anmessen und liefern. Die zuständigen Krankenkassen fordern dazu in jedem Fall eine räumliche Trennung. Außerdem soll der Logopäde garantieren, dass Lerntherapie nur außerhalb der Praxisöffnungszeiten stattfindet, der Physiotherapeut soll bitte eine Mauer zwischen Gerätezirkel und Therapiepraxis ziehen und dem Ergotherapeute wird mitgeteilt, dass er eine Zulassung zur Hilfsmittelversorgung nur dann erhält, wenn er nachweisen kann, dass er dafür separate Räume vorhält.
Nicht gerechtfertigte Absetzungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalls
© iStock: Devrimb
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