Missachtung der Zuzahlungsregelungen nach § 43 c SGB V
Ausgangssituation: Manche Patienten wollen oder können die gesetzliche Zuzahlung nicht leisten. Zudem ist es für Heilmittelerbringer ziemlich aufwendig und mit der Zeit auch unangenehm, Patienten immer wieder daran zu erinnern.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: