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Unrechtmäßiger Eingriff in den Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Heilmittelerbringer (vdek Rahmenvertrag)

Ausgangssituation: Bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt es bei einer Heilmittelverordnung zu Lasten der GKV zu einem Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und der Heilmittelpraxis (§ 630 a SGB V). Die Heilmittelverordnung ist dann praktisch die „Bezahlung“ des Patienten für die Heilmitteltherapie – so eine Art Gutschein für die Kostenübernahme durch die GKV. Gibt es formale Fehler auf diesem „Gutschein“, muss geregelt werden, wie in einem solchen Fall verfahren wird, damit der Patient dennoch die Behandlung und der Therapeut sein Honorar erhält.
Unrechtmäßiger Eingriff in den Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Heilmittelerbringer (vdek Rahmenvertrag)
© iStock:FikMik
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