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Verweigerung von nachträglichen Änderungen ungültiger Verordnungen

Ausgangssituation: Eine Heilmittelpraxis rechnet eine Verordnung ab und übersieht dabei eine Formalie. Diese könnte die Praxis problemlos ändern, aber die Kasse verweigert ihre die Möglichkeit, den Formfehler nachträglich zu korrigieren. Die Praxis erhält nicht das ihr eigentlich zustehende Honorar.
Nicht gerechtfertigte Absetzungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalls
© iStock: Rawpixel
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Maria Goll
15.12.2021 10:00

Kann nach erfolgter Behandlung und bezahlter Eigengebühr des Patienten dem… Weiterlesen »

Ralf Buchner
07.01.2022 17:20
Antworten an  Maria Goll

Wenn eine Heilmittelverordnung fehlerhaft ist, dann kann die Krankenkasse die… Weiterlesen »

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