Willkür der Krankenkassen nicht einfach hinnehmen: Aufsichtsbehörden gehen Beschwerden über Sozialversicherungsträger nach
Selbst Krankenkassen stehen nicht über dem Gesetz. Auch sie müssen sich an rechtliche Vorgaben und geltende Verträge halten. Tun sie es nicht, sollten Praxisinhaber das nicht einfach wutschnaubend hinnehmen, sondern dagegen vorgehen. Zunächst kann man versuchen – mit Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen – die Angelegenheit selbst mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung zu klären. Hat das keinen Erfolg und ist die Kasse uneinsichtig, gibt es die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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