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Willkür der Krankenkassen nicht einfach hinnehmen: Aufsichtsbehörden gehen Beschwerden über Sozialversicherungsträger nach

Selbst Krankenkassen stehen nicht über dem Gesetz. Auch sie müssen sich an rechtliche Vorgaben und geltende Verträge halten. Tun sie es nicht, sollten Praxisinhaber das nicht einfach wutschnaubend hinnehmen, sondern dagegen vorgehen. Zunächst kann man versuchen – mit Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen – die Angelegenheit selbst mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung zu klären. Hat das keinen Erfolg und ist die Kasse uneinsichtig, gibt es die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Nicht gerechtfertigte Absetzungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalls
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Detlev Normann
17.11.2018 10:02

Viele schöne Worte – DOCH LEIDER SIEHT DIE WIRKLICHKEIT GANZ… Weiterlesen »

Roy
27.11.2018 14:04
Antworten an  Detlev Normann

Der Ignoranz der KK kann ich auch eigener leidvoller Erfahrung… Weiterlesen »

Andy
09.04.2019 12:26
Antworten an  Roy

das habe ich öfter. Auf dem Trapo ist Tragestuhl angekreuzt.… Weiterlesen »

Klinke
03.04.2018 23:04

Sehr interessant

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