up|unternehmen praxis

Preise für Privatleistungen: „Den Schwung nutzen, um über die neuen beihilfefähigen Höchstsätze hinauszuspringen“

Interview mit Björn Schwarz, IHK-Prüfer und Dozent an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein sowie der Universität Hamburg

Die „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ wurden endlich erhöht. Viele Praxisinhaber orientieren sich jedoch an dieser Liste und leiten daraus ihre Privatpreise ab. Björn Schwarz erklärt, wie und warum Therapeuten ihre Privatpreise höher ansetzen sollten.
Preise für Privatleistungen: „Den Schwung nutzen, um über die neuen beihilfefähigen Höchstsätze hinauszuspringen“
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x