Preise für Privatleistungen: „Den Schwung nutzen, um über die neuen beihilfefähigen Höchstsätze hinauszuspringen“
Interview mit Björn Schwarz, IHK-Prüfer und Dozent an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein sowie der Universität Hamburg
Die „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ wurden endlich erhöht. Viele Praxisinhaber orientieren sich jedoch an dieser Liste und leiten daraus ihre Privatpreise ab. Björn Schwarz erklärt, wie und warum Therapeuten ihre Privatpreise höher ansetzen sollten.
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