Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung – Indikation Schlaganfall
Die Angst mancher Ärzte vor Regressen ist so groß, dass selbst dann, wenn Heilmittelkatalog und SGB V Möglichkeiten zur extrabudgetären Verordnung bieten, die Patienten trotzdem nicht besser versorgt werden. Das lässt sich ändern - mit dieser Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung, hier bei der Indikation Schlaganfall.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: