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Abrechnungstipp: Doppelbehandlungen sind normaler Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie

Zum Thema Doppelbehandlung gibt es viele Gerüchte und Fehlinformationen, die gezielt von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen in die Welt gesetzt werden: Sie wollen Geld sparen! Dabei sind Doppelbehandlungen bei bestimmten Indikationen medizinisch zwingend indiziert, (sozial-)rechtlich erlaubt, normaler Bestandteil der HeilM-Richtlinie und kein Grund für Arztregresse oder Honorarabsetzungen bei Therapeuten.
Abrechnungstipp: Doppelbehandlungen sind normaler Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie
© iStock: Franch Camhi
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