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Neue Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie

G-BA konkretisiert Korrekturmöglichkeiten
Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) legt bei nachträglichen Veränderungen einer Heilmittelverordnung fest, dass bis auf wenige Ausnahmen der Arzt mit Handzeichen und Datum die Änderung quittieren muss. Abweichend von dieser Regelung sehen Rahmenverträge zwischen GKV und Heilmittelverbänden weitreichende Ausnahmen vor. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt mit einem Änderungsbeschluss zur Neufassung der Heilmittel-Richtlinie deutlich geändert.
Neue Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie
© iStock: pseudodaemon
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Chris Meyer
09.02.2022 10:39

gut nachvollziehbarer Artikel. Danke für diese Zusammenfassung

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