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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ab Oktober 2020 nur noch ein Formular für Heilmittelverordnungen

Bisher gab es drei Formulare für die Heilmittelverordnung, je eins für Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Ergotherapie. Das soll sich zum 1. Oktober 2020 mit Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie ändern. Dann gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel. Laut KBV werden dann aufgrund der überarbeiteten Richtlinie zahlreiche Angaben nicht mehr benötigt, wodurch wiederum entsprechende Formularfelder entfallen können.
Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung
© KTM_2016

Auf dem zukünftigen Formular kreuzen die Ärzte zunächst an, welches Heilmittel sie verordnen. Anschließend tragen sie die weiteren erforderlichen Daten ein, unter anderem Diagnose, Leitsymptomatik, Heilmittel und Therapiefrequenz. Bis zum 1. Oktober 2020 soll die Verordnungssoftware der Ärzte entsprechend angepasst sein.

Quelle: www.kbv.de -> Aktuell -> Praxisnachrichten vom 16.01.2020 | kostenfreier Volltextzugriff

Außerdem interessant:

Umfang und Inhalt der Heilmittelverordnung

Rückseite der neuen Heilmittelverordnung Muster 13

Neue Heilmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

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