BGH: Privatpatienten über eventuelle Kosten aufklären
Ärzte müssen Privatpatienten über eventuelle Kosten einer Behandlung aufklären. Verletzten sie diese Pflicht, muss der Patient, um eine Entschädigung zu erhalten, nachweisen, dass er sich bei korrekter Information gegen die Behandlung entschieden hätte. Anders als bei der medizinischen Aufklärung kommt es hier nicht zu einer Beweislastumkehr, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschied (Az.: VI ZR 92/19).
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