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Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Neue bundesweite Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Ärzte werden bei Regressen künftig entlastet. Denn der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neue bundesweite Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung beschlossen. Damit wurden Vorgaben aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt.
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