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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Neue HeilM-RL – Regelfall wird Verordnungsfall

In einer Serie stellt die KV Sachsen den Ärzten Änderungen vor, die durch die neue Heilmittel-Richtlinie ab 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Dazu gehört etwa der Grundsatz: Neuer Arzt, neuer Verordnungsfall. Der Verordnungsfall ersetzt den bisherigen Regelfall. Das heißt, Ärzte müssen in Zukunft Verordnungsmengen anderer Ärzte nicht mehr berücksichtigen.
Sachsen: Neue HeilM-RL – Regelfall wird Verordnungsfall
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