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GKV stärkt Verhandlungsposition durch Abbau von VO-Bürokratie

Kommentar zur bürokratischen Entlastung für Heilmittelerbringer bis Ende 2020
Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben sich als Reaktion auf die Verschiebung des Inkrafttretens der HeilM-RL, der HeilM-RL ZÄ und der bundeseinheitlichen Rahmenverträge auf befristete Regelungen geeinigt, die Heilmittelerbringern bürokratische Entlastungen bringen sollen. Sie gelten bis einschließlich 31. Dezember 2020.
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Frau Charlotte Marder
02.10.2020 15:53

Danke für die Infos! Ich hätte hierzu mal eine Frage:… Weiterlesen »

Ralf Buchner
19.10.2020 14:23

So wie im Text beschrieben, gilt oft schon seit Mitte… Weiterlesen »

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