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Kommentar

KBV schafft, was GKV-Spitzenverband und viele Heilmittelverbände aussitzen

Gerade hat die KBV angekündigt, dass die Ärzte im aktuellen Deutschen Ärzteblatt das Serviceheft „Heilmittel“ finden, mit dem die Ärzte angeleitet werden sollen, auf Grundlage der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie gültige Verordnungen auszustellen. Das ist doch mal eine gute Nachricht zum Thema. So können zumindest die Ärzte lernen, wie ab dem 1. Januar 2021 Heilmittelverordnungen auszustellen sind.
Preisverhandlungen besser gestalten – Teil 2
© Tinpixels
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