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Kassenärztliche Vereinigungen

Thüringen: Stichtagsregelung bei neuer VO

Zum 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Ab diesem Tag gilt auch das neue Verordnungsformular Muster 13. Bis einschließlich 31. Dezember 2020 sind weiterhin die bisher gültigen Formulare zu verwenden. Denn es handelt sich hier um eine Stichtagsregelung. Es gibt also keine Übergangsfrist. Entscheidend für die Stichtagsregelung ist das Ausstellungsdatum. Die Verordnungen können dann selbstverständlich auch im Januar eingelöst werden. Erläuterungen zum Vordruck finden Ärzte auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen www.kv-thueringen.de
Thüringen: Stichtagsregelung bei neuer VO
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