up|unternehmen praxis

Verordnungs-Check: Muster 13

Das muss ab dem 1. Januar 2021 auf den neuen Verordnungen stehen
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser up-Ausgabe (17. Dezember 2020) sind die meisten Rahmenverträge (bis auf die der Podologen) noch nicht endgültig beschlossen. Entweder, weil sich die betreffenden Verbände nicht einig sind, oder, weil die Entscheidung der Schiedsstelle noch aussteht. Spätestens am 4. Januar 2021 werden die neuen Verordnungen Ärzte Muster 13 und Zahnärzte Vordruck 9 (Z13) jedoch in den Heilmittelpraxen vorliegen. Nach reiflicher Überlegung haben wir uns daher dazu entschlossen, Ihnen trotz dieser Datenlage vorab den Verordnungs-Check für das Muster 13 an die Hand zu geben.
Verordnungs-Check: Muster 13
© schmolzeundkühn
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
B. Gerhardt-Stegmeier
09.04.2021 16:06

Sehr geehrtes Buchnerteam, wie verhält es sich , wenn z.B… Weiterlesen »

Ralf Buchner
15.04.2021 12:48

Hallo Frau Gerhardt-Stegmeier, Warum wollen sie bei Plagiozephalie (Q67) einen… Weiterlesen »

Ulrike Stanitzke
15.04.2021 12:48

Sehr geehrter Herr Stegmaeier, wenn es sich bei der Diagnose… Weiterlesen »

Ulrike Hörstel
01.01.2021 13:22

Ohne die Firma Buchner läuft in meiner (Logopädie)-Praxis: NIX! Ich… Weiterlesen »

4
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x