Verordnungs-Check: Muster 13
Das muss ab dem 1. Januar 2021 auf den neuen Verordnungen stehen
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser up-Ausgabe (17. Dezember 2020) sind die meisten Rahmenverträge (bis auf die der Podologen) noch nicht endgültig beschlossen. Entweder, weil sich die betreffenden Verbände nicht einig sind, oder, weil die Entscheidung der Schiedsstelle noch aussteht. Spätestens am 4. Januar 2021 werden die neuen Verordnungen Ärzte Muster 13 und Zahnärzte Vordruck 9 (Z13) jedoch in den Heilmittelpraxen vorliegen. Nach reiflicher Überlegung haben wir uns daher dazu entschlossen, Ihnen trotz dieser Datenlage vorab den Verordnungs-Check für das Muster 13 an die Hand zu geben.
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