Kommentar
Wie viel Vorbereitungszeit bekommen Praxen für den Start der HeilM-RL???
Aufgrund der anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung um drei Monate verlängert, wie er gestern (3. Dezember 2020) mitteilte. Bis 31. März 2021 können Ärzte Patienten, die unter leichten Atemwegserkrankungen leiden, nun weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben. Auch eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann für weitere sieben Tage per Telefon erfolgen.

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