Kommentar
Die Sehnsucht der Therapeuten nach mehr Bürokratie
Die Krankenkassen haben vor über einem Jahr, nämlich am 15. Januar 2020 den verbindlichen Entwurf für das seit dem 1. Januar 2021 geltende Heilmittel-Verordnungsformular Muster 13 veröffentlicht. Seit diesem Zeitpunkt wissen also alle, dass es keine Taxfelder auf dem neuen Muster 13 gibt. Alle bedeutet: Softwarehersteller, Verbände, Abrechnungszentren und Praxisinhaber.
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