Kommentar
Allmachtfantasie des GKV-Spitzenverband
81 Tage sind vergangen, seit die Schiedsstelle am 8. März ihren Schiedsspruch zum Physiotherapeuten-Rahmenvertrag den Vertragspartnern zugestellt hat. Seitdem gilt ein neuer bundeseinheitlicher Rahmenvertrag der gem. § 125 Abs. 1, Satz 5, der vom GKV-Spitzenverband zu veröffentlichen ist. Das ist bis heute nicht passiert.
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