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Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung

Es ist nicht Aufgabe der Therapeuten, zu prüfen, ob eine Diagnose in die Diagnosegruppe passt
Setzen Krankenkassen eine Verordnung mit der Begründung ab, die angegebene Diagnose passe nicht zur Diagnosegruppe, ist das nicht gerechtfertigt. Praxisinhaber sollten sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen und die Absetzung zurückweisen.
Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung
© SARINYAPINNGAM
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Lidia Engel
25.06.2021 11:52

Ich bin auch dafür, das wir keine Absetzung bekommen wegen… Weiterlesen »

Cornelia Becker
24.06.2021 17:36

Das wäre zu schön. Aber eher man sich auf das… Weiterlesen »

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