GKV-HIS Daten für das 3. Quartal 2020 veröffentlicht
Ein Blick auf die Vergleichszahlen lohnt immer
Eigentlich kann man jedes Quartal im Internet nachlesen, in welchem Bundesland welcher Arzt welche Heilmittel verschrieben und abgerechnet hat. Denn der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband verpflichtet, sogenannte Schnellinformationen über die Entwicklung der Ausgaben für Heilmittel nach § 32 SGB V für die ärztlichen Verordner zur Verfügung zu stellen. Und die stehen als aktuelle Übersicht jedem Interessierten zur Verfügung – eigentlich.
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