Bundesbeihilfe passt Heilmittelverzeichnis an
Einige wenige Preiserhöhungen und neue Berichtspositionen
Bei einigen Leistungen des Heilmittelverzeichnisses steigen zum 1. Januar 2022 die beihilfefähigen Höchstbeträge der Bundesbeihilfe. Außerdem ist das Heilmittelverzeichnis um die sogenannten Berichts-Positionen sowie podologische Leistungen ergänzt worden. Es handelt sich dabei um die Übernahme jener Leistungen in das Verzeichnis, die im Rahmen der bundeseinheitlichen Versorgungsverträge neu in die Leistungsbeschreibung der GKV aufgenommen worden sind.
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