up|unternehmen praxis

Verordnungsbürokratie sorgt für Sicherheit und Mehrumsatz

Ein Kommentar von Ralf Buchner

Mit der HeilM-RL ZÄ (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte) sind die Zahnärzte in der bürokratischen Welt der Heilmittel-Verordnungen angekommen. Sie ist eine mehr oder weniger genaue Kopie der bestehenden Heilmittel-Richtlinie. Damit gelten für Heilmittel-Verordnungen durch Zahnärzte und Kieferorthopäden künftig die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen Heilmittel-Verordnungen auch.
Verordnungsbürokratie sorgt für Sicherheit und Mehrumsatz
© iStock, Palto

Für manche Zahnärzte und Kieferorthopäden ist das eine schlechte Nachricht. Sie haben die kaum geregelten Verordnungsverfahren bisher dazu genutzt, Heilmittel so zu verordnen, wie sie es für richtig hielten. Dabei handelte es sich allerdings leider nur um eine Minderheit unter den Zahnmedizinern. Die Mehrheit nutzte diesen Freiraum nicht, sondern verordnete überhaupt keine Heilmittel – vermutlich aus fachlicher Unwissenheit, Unkenntnis der GKV-Regeln und Angst vor Regressen.

Richtlinie könnte Verordnungs-Phobie heilen

Das wird jetzt besser: Die neue Richtlinie für Zahnärzte legt im Detail fest, wie das Verordnungsverfahren abläuft. Sie schafft Sicherheit und Verbindlichkeit für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Und sie gibt Therapeuten Argumente an die Hand, mit denen sie Zahnärzte davon überzeugen können, dass Heilmittel-Verordnungen auch für sie eine sichere Sache sind.

Für welche Diagnosen das zutrifft, können Therapeuten im neuen Heilmittel-Katalog ZÄ nachschlagen. Darin finden sich die relevanten Diagnosengruppen samt den dazugehörigen verordnungsfähigen Heilmitteln.

Die Details dieses neuen Heilmittel-Katalogs ZÄ wirken an einigen Stellen sehr allgemein. Sie bilden damit aber nur den aktuellen Stand der Forschung ab. In der Heilmittelversorgung mangelt es generell an guten Studien und wissenschaftlicher Evidenz. Die Formalien der Verordnung sind zudem keinen Deut besser als die der kassenärztlichen Heilmittel-Richtlinien. Hier finden sich ebenso der Regelfall und Verordnungen außerhalb des Regelfalls, es gibt Vorschriften zu Höchstverordnungsmenge, Frequenz und so weiter. Das wird mit Sicherheit dazu führen, dass Therapeuten auch zahnärztliche Heilmittel-Verordnungen zur Korrektur zurückgeben müssen.

Heilmittelumsätze werden vermutlich leicht wachsen

Trotzdem: Mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, vermutlich im Juli 2017, werden mehr Zahnärzte bereit sein, Heilmittel zu verordnen. Damit dürfte sich das wiederholen, was schon im Jahr 2001 zu beobachten war, als die erste Heilmittel-Richtlinie erschien. Sie sorgte mit dem ersten Heilmittel-Katalog dafür, dass die Heilmittelumsätze deutlich anstiegen. Das dürfte sich jetzt wiederholen, wenn auch deutlich kleinerem Maßstab – was den Patienten der Zahnärzte zugutekommt.

 

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Anja Kreher
08.01.2017 13:33

Kann ich den Text der Zahnärztlichen Heilmittel schon mal als… Weiterlesen »

R. Geissler
27.12.2016 8:47

Ich sehe das nicht so optimistisch, wie Herr Buchner. Ich… Weiterlesen »

3
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x