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Kündigung oder Beschäftigungsverbot

Arbeitsrecht bei Schwangerschaft

Kündigung oder Beschäftigungsverbot

„Ich bin schwanger!“ Bei dieser Feststellung ist die Freude der werdenden Mutter meist groß. Praxisinhaber aber, vor allem in kleinen Praxen, sehen das bevorstehende freudige Ereignis ihrer Mitarbeiterin manchmal mit gemischten Gefühlen und sorgen sich um die Auswirkungen auf den Praxisbetrieb. Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtlich gesehen eine Option, besser ist oft das Beschäftigungsverbot.
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Sprenzinger Melanie
19.07.2015 21:20

Wir haben eine Logopädiepraxis mit 4 Mitarbeitern. Davon sind derzeit… Weiterlesen »

Ralf Buchner
21.07.2015 11:44
Antworten an  Sprenzinger Melanie

Ihr Angestellte ist nicht schlauer, sondern einfach dreist! 1. Urlaub… Weiterlesen »

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