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Arbeitsvertrag für mitarbeitende Ehepartner

Praxisführung

Arbeitsvertrag für mitarbeitende Ehepartner

Wenn Praxisinhaber ihre Ehepartner in der Praxis mitarbeiten lassen, kann das steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile haben. Dazu muss aber ein Arbeitsvertrag bestehen, der mit Verträgen anderer Arbeitnehmer vergleichbar ist.
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