Sozialgericht Dortmund: Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall
Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem privat organisierten Firmenlauf, so ist dies kein Arbeitsunfall. Wer sich die Verletzung nicht bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit zugezogen habe, hat auch keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, urteilte kürzlich das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 17 U 237/18).
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