Bei Konflikten dürfen Arbeitgeber Beschäftigte versetzen
Ein Arbeitgeber darf frei entscheiden, wie er auf Konflikte zwischen Beschäftigten reagiert. Er darf auch einen Mitarbeiter versetzen, um Streitigkeiten am Arbeitsplatz zu vermeiden. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az.: 5 Sa 233/18).

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