Gehalt: Verzugspauschale laut BAG nicht rechtens
Sie überweisen Ihrem Mitarbeiter das Gehalt einen Tag später als vertraglich vereinbart. Darf Ihr Mitarbeiter nun eine sogenannte Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro von Ihnen verlangen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte bereits im September 2018, dass die Regelung zur Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) im Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet. Landgerichte stellen sich jedoch immer wieder gegen das Urteil. Wir klären über die aktuell gültige Rechtslage auf.

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