Knete für Deine Fort- oder Weiterbildung
Hinweis: Eine Fortbildung baut auf deinem aktuellen Beruf auf, während eine Weiterbildung unabhängig von der aktuellen Tätigkeit ist. |
Möglichkeit 1: Knete vom Staat
Weiterbildungsstipendium
Was wird gefördert?
Es muss sich um „anspruchsvolle“ Weiterbildungen handeln, beispielsweise:
- Maßnahmen, mit denen Du eine fachbezogene berufliche Qualifikation erwirbst. Bei Physios kann das eine Zertifikatsweiterbildung Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage sein.
- Seminare, mit denen Du fachübergreifende und soziale Kompetenzen erwirbst, etwa im Bereich Mitarbeiterführung.
- Ein berufsbegleitendes Studium, das auf Deine Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut.
Wer wird gefördert?
Junge Therapeuten bis zum Alter von 24 Jahren.
Die Zeit der fachschulischen Ausbildung kannst Du Dir jedoch mit bis zu zwei Jahren anrechnen lassen. Das maximale Alter für eine Förderung liegt somit bei 26 Jahren.
Weitere Voraussetzungen:
- ein Berufsschulabschluss mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“
ODER - einen der ersten drei Plätze bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
ODER
- ein begründeter Vorschlag Deines Arbeitgebers, dass Du dafür qualifiziert bist. Details dazu findest Du hier.
Zudem musst Du zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten ODER bei der
Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
In welcher Höhe fließt das Geld?
- Du kannst Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen (für den Zeitraum: Aufnahmejahr und zwei Folgejahre).
- Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent je Fördermaßnahme.
- Ansprechpartner: SBB | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Aufstiegsstipendium
Was wird gefördert?
Akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland (Vollzeit oder berufsbegleitend)
Wer wird gefördert?
Junge Therapeuten (jeden Alters),
- mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.
UND
- besonders erbrachten beruflichen Leistungen. Dazu zählt ein Berufsabschluss oder eine Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“.
ODER - bei denen ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers vorliegt, dass sie dafür qualifiziert sind. Details
dazu findest Du hier.
In welcher Höhe fließt das Geld?
- Für ein Vollzeitstudium bekommst Du monatlich
861 Euro plus 80 Euro Buchgeld.
- Ein berufsbegleitendes Studium wird mit monatlich 225 Euro gefördert.
- Ansprechpartner: SBB | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Auch Länder geben Geld für WissensdurstigeViele Bundesländer bieten eigene Programme für die Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen an. Diese unterscheiden sich in Art und Umfang der Förderung. Ein Blick in die Bedingungen des Bundeslandes, in dem Du gemeldet sind, lohnt sich in jedem Fall. Eine Übersicht zu den Länderprogrammen findest Du hier. Check auch die Förderdatenbank des Bundes Eine gute Übersicht über die Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Union gibt Dir die Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de |
Aufstiegs-BAföG
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, mit denen Du einen höheren Berufsabschluss anstrebst, als Dein bisheriger – etwa eine leitende Position (Voll- oder Teilzeit).
Wer wird gefördert?
Junge Therapeuten (jeden Alters)
- mit Berufsschulabschluss
ODER
- Bachelorabschluss
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fortbildungsabschluss.
In welcher Höhe fließt das Geld?
- Maximal 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
- 50 Prozent der Summe sind ein Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst.
- Nach bestandener Prüfung kannst Du einen Antrag stellen auf 50 Prozent Erlass des bis dato noch nicht fällig gewordenen Darlehens.
- Weitere Voraussetzungen: Die Qualifizierung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Ansprechpartner: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Tipp: Um herauszufinden, welche Weiterbildungen für das Aufstiegs-BAföG förderfähig sind, gib einfach in die Suchleiste auf der folgenden Seite der Bundesagentur für Arbeit Deine Berufsbezeichnung ein: https://tinyurl.com/28uzrtzm. Klicke dann im oberen Reiter auf „Perspektiven“ und auf „Aufstiegsweiterbildung“. |
Möglichkeit 2: Knete vom Arbeitgeber
Hier gibt es zwei Varianten:
01 | Dein Chef bekommt Geld vom Staat:
Über die Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ hat er die Möglichkeit, über die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Fördermittel für Weiterbildungen seiner Mitarbeiter abzurufen (Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend). Kosten für die Weiterbildung kann er sich teilweise oder ganz erstatten lassen. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind möglich.
02 | Du verhandelst geschickt mit deinem Chef:
Natürlich kann Dein Chef Dir auch aus eigener Tasche Fortbildungen oder Weiterbildungen bezuschussen oder sogar ganz bezahlen. Wenn Du es geschickt anstellst, hast Du vermutlich auch Erfolg, ganz nach dem Motto: „Du zahlst mir die Fort- oder Weiterbildung (anteilig), dafür bekommst Du von mir XY.“