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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Praxisrelevante Änderungen zur überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie

Am 1. Oktober 2020 tritt die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Für Ärzte ergeben sich daraus unter anderem folgende wichtige praxisrelevante Änderungen: Ablösung der Regelfallsystematik, Einführung orientierter Behandlungsmengen, Zusammenfassung von Diagnosegruppen, keine Unterscheidung mehr zwischen vorrangigen und optionalen Heilmitteln, Vereinfachung und Flexibilisierung der Angaben zur Leitsymptomatik sowie Klarstellung: Neuer Arzt, neuer Verordnungsfall.
Sachsen: Praxisrelevante Änderungen zur überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie
© KV Sachsen
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