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Rettungsschirm: Gelder auch an angestellte Therapeuten weitergeben

Mit Inkrafttreten der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung kam der Rettungsschirm für Heilmittelbringer. Die Ausgleichszahlungen sollen helfen, die hohen Einkommensausfälle, bedingt durch rückläufige Behandlungszahlen, abzufangen. Laut vdek sei es nun wichtig, „dass die geförderten Praxen dafür sorgen, dass das Geld auch bei den angestellten Therapeuten ankommt“.
Rettungsschirm: Gelder auch an angestellte Therapeuten weitergeben
© vdek
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