Therapie Abstract
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Sachsen-Anhalt: Zwei neue Indikationsgebiete für podologische Therapie
Ärzte können seit dem 1. Juli 2020 podologische Therapie auch bei den folgenden beiden Indikationen, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen: krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms.
Hintergrund der Neuerungen sei ein vom G-BA eingeleitetes Beratungsverfahren zur Änderung der HeilM-RL, mit dem Ziel, weitere Indikationen zu definieren, bei denen eine podologische Therapie notwendig ist, um Entzündungen, Wundheilungsstörungen und unumkehrbare Folgeschäden bis hin zur Amputation zu vermeiden.
Quelle: KV Sachsen-Anhalt, PRO, Ausgabe 6/2020 | kostenfreier Volltextzugriff
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