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Kassenärztliche Vereinigungen

Schleswig-Holstein: Neuer Vertrag über Versorgung Diabetisches Fußsyndrom

Zum 1. Januar 2020 ist ein neuer Vertrag über die besondere Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Unter anderem wurden Vergütungssätze festgelegt, für den Fall, wenn Hausärzte, die ein Diabetisches Fußsyndrom diagnostizieren, einen Patienten einschreiben und gegebenenfalls auch hausärztlich weiter behandeln.
Schleswig-Holstein: Neuer Vertrag über Versorgung Diabetisches Fußsyndrom
© KV Schleswig-Holstein
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