Behandeln Sie einen Covid-19 infizierten Patienten, kann das ernste Folgen haben. Sie oder ein Mitarbeiter können sich anstecken, das Virus möglicherweise sogar unbemerkt an andere Patienten weitergeben. Darum ist es wichtig, telefonisch eine Patientenabfrage durchzuführen, bevor die Patienten die Praxis betreten. Halten Sie schriftlich fest, wie diese aussehen soll, damit alle Mitarbeiter den Vorgaben folgen können.
Vor dem ersten Termin
Jeder Patient, der einen Termin bei Ihnen hat, wird am Vortag der ersten Behandlung angerufen, um die Abfrage durchzuführen. Rufen Patienten bei Ihnen an, um einen Termin zu vereinbaren, helfen diese Fragen auch abzuklären, ob eine Behandlung bei Ihnen überhaupt möglich ist.
Stellen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter folgende Fragen:
1. Wurde bei Ihnen oder jemandem in Ihrem Haushalt in den vergangenen Tagen ein Test auf das Coronavirus durchgeführt?
Wenn ja: Wie war das Ergebnis?
Positiv: Behandlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Negativ: Weiter mit 2.
Wenn nein: Weiter mit 2.
2. Befinden Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne?
Wenn ja: Behandlung auf später verschieben.
Wenn nein: Weiter mit 3.
3. Haben Sie derzeit Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, o.ä.?
Wenn ja: Verschieben Sie die Behandlung auf einen später Zeitpunkt und empfehlen Sie dem Patienten, sich zur Abklärung telefonisch an seinen Hausarzt zu wenden.
Wenn nein: Die Behandlung kann stattfinden.
Zum Abschluss des Telefonats erklären Sie den Patienten noch, welche Hygienevorschriften in der Praxis gelten (z.B. Maskenpflicht, Begleitung muss draußen warten, Benutzung von Händedesinfektionsmitteln o.ä.).
Folgetermine
Patienten, die regelmäßig ein oder zwei Mal pro Woche zu Ihnen in die Praxis kommen, müssen Sie in der Regel nicht jedes Mal vor dem Termin anrufen. Geben Sie Ihnen stattdessen nach der Behandlung einen Merkzettel mit, auf dem erklärt ist, wann sich die Patienten vorm nächsten Termin zunächst telefonisch bei Ihnen melden sollen, um abzuklären, ob die Behandlung stattfinden kann. Das kann etwa so aussehen:
Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Patientin, lieber Patient
um unsere Mitarbeiter, andere Patienten und auch Sie selbst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, bitten wir Sie, vor Ihrem nächsten Termin telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie…
… auf Covid-19 getestet wurden und das Ergebnis noch aussteht.
… in den vergangen zwei Wochen mit einem Infizierten Kontakt hatten.
… sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden.
… Erkältungssymptome (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Kopfschmerzen, …) haben.
Wir bitten Sie, beim Betreten der Praxis einen Mundschutz zu tragen und sich mit dem im Eingangsbereich zur Verfügung stehenden Mittel die Hände zu desinfizieren.
Vielen Dank!
Ihr Praxis-Team |
Tipp: Verschicken Sie ohnehin Terminerinnerungen per E-Mail oder SMS, nutzen Sie die Gelegenheit, dabei auf die Hinweise zum Infektionsschutz zu verweisen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass es im Einzelfall nötig ist, rufen Sie Patienten auch bei Folgeterminen vorher an, um sich nach dem Gesundheitszustand zu erkunden.
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