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Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Zum 1. Oktober 2020 treten die Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte in Kraft. Auf folgende Änderungen weist die KZV Berlin hin: Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge, Wegfall des Genehmigungsverfahrens, die Möglichkeit einer Blankoverordnung und die Verlängerung der Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage.
Berlin: Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
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