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Bremen: Podologie auch bei Querschnittsyndrom und Neuropathie

Seit 1. Juli 2020 können Vertragsärzte auch Patienten mit krankhafter Schädigung am Fuß, die infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsydroms entstanden ist, Podologie verordnen. So sollen Folgeschäden verhindert werden.
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