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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Übergangsregelungen zum neuen Heilmittelvordruck

Das Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte inkl. des neuen Vordrucks 9 Anlage 11a des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte zum 1. Januar 2021 hat zur Folge, dass anfänglich sowohl die neuen Vordrucke als auch vor dem Jahreswechsel ausgestellte Verordnungen in den Praxen ankommen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine gemeinsame Sprachregelung zur Übergangsphase festgelegt.
Baden-Württemberg: Übergangsregelungen zum neuen Heilmittelvordruck
© iStock: ponsulak
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