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Hausärzte

Heilmittelversorgung bei Long-Covid als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf zum 1. Juli um die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ zu erweitern. Ärzte können beim Post-Covid-Syndrom bestimmte Maßnahmen der Ergo- und Physiotherapie regressfrei verordnen.
Sabbatical-Modelle
© iStock: kieferpix
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