Therapie Abstract
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Praxisverwaltungssysteme zeigen Ärzten Ausnahmeregelung bei Heilmittel-VO an
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht Ärzte darauf aufmerksam, dass sie bei einer Verordnung eines Heilmittels bei einigen Indikationen von der Höchstmenge abweichen und Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnen können. Die Praxisverwaltungssysteme zeigen ab sofort automatisch an, wenn die Ausnahmeregelung greift, so die KBV.

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