DGUV informiert
Covid-19-Infektion als Berufskrankheit
Beschäftige im Gesundheitswesen sind besonders gefährdet, sich bei ihrer Tätigkeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Grundsätzlich kann es sich darum bei einer Corona-Infektion um eine Berufskrankheit handeln. Damit die Erkrankung einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
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