up|unternehmen praxis

DGUV informiert

Covid-19-Infektion als Berufskrankheit

Beschäftige im Gesundheitswesen sind besonders gefährdet, sich bei ihrer Tätigkeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Grundsätzlich kann es sich darum bei einer Corona-Infektion um eine Berufskrankheit handeln. Damit die Erkrankung einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Covid-19-Infektion als Berufskrankheit
© Andrey Popov
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x