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KBV aktualisiert Broschüre für Verordnungen in Psychotherapiepraxen

Seit 2021 dürfen Psychotherapeuten auch Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) verordnen. Daher hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ aus der Reihe „PraxisWissen“ erweitert und aktualisiert. Sie umfasst nun alle sechs psychotherapeutischen Verordnungsbereiche, neben den beiden neuen Leistungen auch die Soziotherapie, die medizinische Rehabilitation, die Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderungen.
Arzt schreibt etwas auf einem Clipboard mit Kugelschreiber
© iStock: megaflopp
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