up|unternehmen praxis

G-BA: Ärztlich Tätige dürfen Heilmittel auch per Videosprechstunde verschreiben

In Zukunft können Vertragsärztinnen und -ärzte Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation auch per Videosprechstunde verordnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst und auch Voraussetzungen und Einschränkungen für diese Regelung festgelegt.
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): M-Sense
© yacobchuk
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x