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Warum die Debatte zur Weiterbildungsordnung Osteopathie ein Weckruf an die Heilmittelerbringer sein kann

Ein Kommentar von Ralf Buchner

Hessen regelt seit November 2008 über die „WPO-Osteo“, wer sich Osteopath nennen darf. Dort bestimmt also eine Behörde über die Inhalte einer Weiterbildung für Therapeuten. Mit Therapeutenkammern könnten Heilmittelerbringer das in Zukunft – wie Ärzte auch – selbst übernehmen.
Warum die Debatte zur Weiterbildungsordnung Osteopathie ein Weckruf an die Heilmittelerbringer sein kann
© iStock: Barcin

Einige Osteopathieverbände tun gerne so, als gäbe es in Hessen eine staatliche anerkannte Ausbildung zum Osteopathen. Doch die hessische Weiterbildungsordnung WPO-Osteo regelt ausdrücklich die Weiterbildung von Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeister sowie Heilpraktikern. Diese Berufsgruppen lassen sich in Hessen nach den Richtlinien der WPO-Osteo an staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen fortbilden. Im Anschluss dürfen sie die Weiterbildungsbezeichnung „Osteopathin“ oder „Osteopath“ tragen.

Spannend ist, wer diese Weiterbildungsordnung erlassen hat: der Gesetzgeber des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Diese Behörde stellt unter anderem die Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden aus. Sie kann zum Beispiel auch Weiterbildung bei nachgewiesenen Vorkenntnissen verkürzen. Die Behörde bewertet die Inhalte einer Weiterbildung – ist das sinnvoll?

Ärzte legen ihre eigenen Spielregeln durch Ärztekammern fest

Man möge sich das einmal bei den Ärzten vorstellen. Eine Behörde legt fest, welchen Weiterbildungsaufwand Mediziner leisten müssen, um sich fortan als „Facharzt für Orthopädie“ zu bezeichnen. Der Gesetzgeber regelt, welches Wissen ein Arzt braucht, damit er sich „Facharzt für Kinderheilkunde“ nennen darf. Das ist undenkbar!

Natürlich legen die Ärzte mit einer selbst erstellten Weiterbildungsordnung fest, wann ein Arzt aufgrund welcher Weiterbildung welche Bezeichnung tragen darf. Das klappt, weil die Ärzte ihr eigener Gesetzgeber sein dürfen. Der Staat hat den Ärztekammern als öffentlich-rechtliche Organisationen Aufgaben übertragen. Die Kammern können sie rechtswirksam durchsetzen.

Auch Therapeuten könnten selbst über Weiterbildungen bestimmen

Zurück zu den Heilmittelerbringern. Hier regeln entweder die Fachkundenachweise der GKV die Weiterbildung oder, wie am Beispiel Hessen gezeigt, Bund und Länder. Ist es das, was Heilmittelerbringer wollen? Sollen fachfremde Institutionen wie Krankenkassen und Behörden über die Weiterbildungsordnung der Therapeuten bestimmen?

Wer das verneint, der kann die obskure Diskussion zum Thema Osteopathie als Weckruf verstehen. Für mich ist das einer der wichtigen Gründe, sich ernsthaft damit zu beschäftigen, wie Heilmittelerbringer regionale Therapeutenkammern aufbauen können. Mit Hilfe der Kammern könnten die Therapeuten dann in Zukunft ihre Weiterbildungsordnung innerhalb der Berufsgruppe in Eigenregie regeln.

Weitere Informationen zur Verkammerung: www.therapeutenkammer.de

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andreas stecker
21.08.2018 22:03

Vielen Dank für den interessanten Artikel über Osteopathie. Ich finde… Weiterlesen »

Volker H. Richter
23.02.2017 15:14

Sehr geehrter Herr Buchner, was bei der ganzen Osteopathie-Diskussion gerne… Weiterlesen »

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