Warum die Debatte zur Weiterbildungsordnung Osteopathie ein Weckruf an die Heilmittelerbringer sein kann
Ein Kommentar von Ralf Buchner
Hessen regelt seit November 2008 über die „WPO-Osteo“, wer sich Osteopath nennen darf. Dort bestimmt also eine Behörde über die Inhalte einer Weiterbildung für Therapeuten. Mit Therapeutenkammern könnten Heilmittelerbringer das in Zukunft – wie Ärzte auch – selbst übernehmen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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