Und wenn die Schiedsstelle „falsch“ entschieden hat?
Wenn eine Einigung zwischen GKV Spitzenverband auf der einen Seite und den Heilmittelverbänden auf der anderen Seite nicht oder nicht rechtzeitig im Rahmen der Vertrags-/Preisverhandlungen zustande gekommen ist, muss die Schiedsstelle eine Entscheidung treffen, die dann für alle Beteiligten verbindlich ist.
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