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G-BA verhindert Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Vorsorge und Pflege (DVPMG vom 9. Juni 2021) einen Anspruch auf telemedizinische Leistungen eingeführt. Dies aufgreifend hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Oktober 2021 Änderungen der Heilmittel-RL beschlossen, mit denen künftig Heilmittelleistungen auch per Video erbracht werden können. Ein echter Fortschritt, sollte man meinen. Aber weit gefehlt. Mit den Änderungen verhindert der G-BA vielmehr genau das, was die Politik mit dem DVPMG erreichen wollte.
G-BA verhindert Digitalisierung im Gesundheitswesen
© Geber86
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