Kommentar
GKV-FinStG: Fünf verpasste Chancen, die zeigen, wo jetzt dringend Handlungsbedarf besteht
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist am Donnerstag (20.10.2022) im Bundestag verabschiedet worden und betrifft Heilmittelpraxen zweifach. Zum einen wurde der ursprünglich im Gesetz vorgesehene späteste Abschlusstermin zur vertraglichen Umsetzung der Blankoverordnung (30. September 2021) ersatzlos gestrichen. Zum anderen wurden die Regeln zur Einleitung eines Schiedsverfahrens beim Thema Blankoverordnung so geändert, dass ein Schiedsverfahren nur dann angerufen werden kann, wenn sich dazu alle maßgeblichen Heilmittelverbände einig sind.

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