up|unternehmen praxis

Kommentar

GKV-FinStG: Fünf verpasste Chancen, die zeigen, wo jetzt dringend Handlungsbedarf besteht

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist am Donnerstag (20.10.2022) im Bundestag verabschiedet worden und betrifft Heilmittelpraxen zweifach. Zum einen wurde der ursprünglich im Gesetz vorgesehene späteste Abschlusstermin zur vertraglichen Umsetzung der Blankoverordnung (30. September 2021) ersatzlos gestrichen. Zum anderen wurden die Regeln zur Einleitung eines Schiedsverfahrens beim Thema Blankoverordnung so geändert, dass ein Schiedsverfahren nur dann angerufen werden kann, wenn sich dazu alle maßgeblichen Heilmittelverbände einig sind.
Medizinisch-therapeutische Aspekte der Blankoverordnung
© https://www.fotogestoeber.de
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x