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Schlaganfallpatienten sind immer Praxisbesonderheiten

Verordnungs-Tipp

Schlaganfallpatienten sind immer Praxisbesonderheiten

Schlaganfälle sind weltweit die zweithäufigste Todesursache, in Deutschland ist der Schlaganfall die häufigste neurologische Erkrankung. Das führt zu hohem Bedarf an Heilmittel-Therapie gerade auch in der ambulanten Versorgung. Umso wichtiger, dass die Ärzte wissen, wie man Therapie bei Schlaganfällen vollständig extrabudgetär verordnet. In diesem Verordnungs-Tipp zeigen wir wie das geht und wie man das seinen Ärzten erklären kann.
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Franke
05.05.2015 9:51

Sehr geehrter Herr Buchner danke für den gut gestalteten Artikel.… Weiterlesen »

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